Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Sunbugs e.K.

Gültig ab 01.01.2007

 
1. Geltungsbereich
Die Abgabe unserer Angebote und die Annahme aller Aufträge erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen unseres Auftraggebers
gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht widersprechen. Sie binden uns nur, wenn sie von uns
schriftlich anerkannt sind. Mündliche Nebenabreden bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung.
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung unserer Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt.
 
2. Zustandekommen eines Vertrages
a) Aufträge an uns verpflichten uns erst verbindlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
Abweichungen hiervon, insbesondere nachträgliche Vertragswünsche, bedürfen der schriftlichen
Vereinbarung.
b) Sollten zur Vertragserfüllung behördliche oder sonstige Erlaubnisse erforderlich sein, gehört die
Einholung dieser zu den Aufgaben des Kunden, es sei denn,schriftlich wurde ausdrücklich anderes vereinbart.
Wird nach Vertragsabschluß eine für die Ausführung notwendige behördliche Genehmigung verweigert,
entbindet dieses Sunbugs von sämtlichen aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen.
Von uns genannte Termine und Fristen für unsere Leistung / Lieferung sind freibleibend, sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Verzögerungen unserer Leistung / Lieferung
aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, wie
Betriebsstörungen, Streiks, Materialbeschaffungsschwierigkeiten u. ä. sind von uns auch bei
verbindlicher Fristvereinbarung nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Leistung / Lieferung
entsprechend zeitversetzt zu erbringen. Nach Ablauf der ggf. Fristverlängerung ist unser
Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir unsere Leistung / Lieferung nicht
innerhalb einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist erbracht haben.
 
3. Preise und Zahlungen
a) Unsere angegebenen Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt.
Sofern keine Festpreise vereinbart wurden, sind Abweichungen bis zu 15 % zum ursprünglichen Angebotspreis zulässig.
b) Sollte sich eine Lieferung oder die Durchführung von Dienstleistungen um mehr als vier Monate verzögern, ohne dass dies von uns zu vertreten ist. behalten wir uns vor, den dann gültigen
Preis zu beanspruchen.
c) Falls nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen nach Zugang
sofort ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist Sunbugs
berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen,
Unser Auftraggeber kann nur mit einer rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderung aufrechnen,
oder aufgrund einer solchen Forderung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
d) Bei (Service) – Verträgen, mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr, erhöht sich die zu zahlende
Vertragsvergütung im Rahmen der Preissteigerungs- und Inflationsrate.Die Preiserhöhungen finden
ausschließlich zum 01.01 des neuen Jahres regelmäßig statt. Sie sind Bestandteil des geschlossenen Vertrages und werden nicht extra angezeigt. Sollte eine Erhöhung mehr als 5% der letzten Jahresvertragsvergütung betragen, so ist der Kunde zu einer außerordentlichen Kündigung des Servicevertrages berechtigt
 
4. Durchführung von Dienstleistungen und Lieferung von Waren
a) Sunbugs ist stets bemüht, die in unserer Auftragsbestätigung
angegebene Zeit für die Lieferung von Waren oder die Durchführung
von Dienstleistungen einzuhalten. Sollten Verzögerungen nicht zu
vermeiden sein, werden wir darauf hinweisen. Allerdings können wir,
von Ausnahmen abgesehen, nur unverbindlich geschätzte Termine
angeben. Sollte der vereinbarte Zeitpunkt um mehr als 4 Wochen
überschritten werden, ist der Kunde nach Ablauf einer schriftlich zu
setzenden Nachfrist von weiteren zwei Wochen berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche schließen wir aus, falls uns
kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen
ist. Sollte die Vertragserfüllung durch Umstände verhindert werden,
die der Kunde zu vertreten hat, behalten wir uns das Recht vor, nach
einmaliger Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
b) Bei Annahmeverzug haben wir das Recht, sämtliche damit
verbundenen Kosten für vergebliche Aufwendungen zu verlangen.
c) Gefahrübergang hinsichtlich des Untergangs einer zu liefernden
Ware, deren Beschädigung u.ä. ist bei Übergabe. Bei vereinbartem
Versand geht die Gefahr mit dem Absenden und bei der verzögerten
Abnahme zum Zeitpunkt des vereinbarten Lieferzeitpunktes über. Im
Fall des Annahmeverzuges des Kunden regelt sich der Gefahrübergang
nach § 300 Abs. 2 BGB.
d) Für den Fall dass der Kunde entweder eine Hausverwaltungsgesellschaft ist,
oder aber sich durch eine Hausverwaltungsgesellschaft vertreten lässt, gilt zudem folgendes:
Wenn Dienstleistungen bezüglich einer Wohnanlage erbracht werden, so hat die Hausverwaltung entweder als Kunde, oder als dessen Vertreter, in jedem Fall dafür Sorge zu tragen, dass zum vereinbarten Leistungszeitpunkt Sunbugs e.K. bzw. deren Mitarbeiter, Zutritt zu allen Wohnungen und benötigten Räumen gewährt wird.
 
5. Gewährleistung und Haftung bei Dienstleistungen
a) Unsere Dienstleistungen erfordern oftmals den Einsatz von
giftigen, gesundheitsgefährdenden und in anderer Form gefährlichen
Substanzen. Diesen Einsatz führen wir mit der größtmöglichen
Sorgfalt und unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen aus.
b) Eine erfolgreiche Tätigkeit setzt die umfassende Information
durch den Kunden voraus, insbesondere Hinweise auf Besonderheiten
des zu behandelnden Objektes. Uns steht das Recht zu, die
Durchführung eines übernommenen Auftrages abzulehnen, wenn sich
nachträglich Umstände ergeben, die bei der Auftragserteilung nicht
zu erkennen waren und die vereinbarte Tätigkeit infolgedessen nicht
verantwortet werden kann. Dies gilt vor allem, wenn die Durchführung
mit Gefahren verbunden ist, denen nur mit unverhältnismäßig hohem
Aufwand begegnet werden kann. Schadenersatzansprüche sind in solchen
Fällen ausgeschlossen. Die für Sunbugs, bis zur Beendigung der Arbeiten
entstandenen Kosten, sind zu erstatten.
c) Sollte der Kunde, Anweisungen von Sunbugs e.K. oder dessen Mitarbeitern missachten und somitdas in diesem Vertrag verfolgte Ziel behindern oder gar einem Erfolg entgegenwirken, so kann
Sunbugs e.K., nach einer Fristsetzung, unter Inanspruchnahme von Schadensersatz der aus dem Rücktritt resultiert, von dem Vertrag zurücktreten.
 
d) Trotz größter Sorgfalt ist es nicht auszuschließen, dass der
beabsichtigte Erfolg einer Maßnahme ausbleibt. Für diesen Fall steht
uns das Recht der Nachbesserung zu. Garantien für Beratungserfolge
und vollständige Tilgung von Schädlingen können aufgrund der vielfältigen Einflussfaktoren
nicht übernommen werden.
e)Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, auch
mittelbarer Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, uns kann
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden.
Sunbugs haftet nicht für von Schädlingen jeglicher Art, verursachten Schaden jeglicher Art.
f) Im Falle eines berechtigten Schadenersatzanspruches haften wir im
Höchstfall bis zur zweifachen Summe des Auftragswertes. Der zugrunde
zulegende Wert ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung.
g) Objekte, die mit chemischen oder toxischen Mitteln und Gasen
behandelt werden, dürfen erst dann von uns freigegeben werden, wenn
bestimmte Konzentrationswerte unterschritten sind. Dieser Zeitpunkt
lässt sich aufgrund verschiedener Faktoren wie Material, Temperatur
und Witterung etc. nicht sicher bestimmen. Aus diesen Gründen sind
etwaige Schadenersatzansprüche infolge einer späteren Freigabe ausgeschlossen.
h)Ein Haftungsanspruch oder Schadenersatzansprüche, die sich aus Fremdgutachten gleich
welcher Art, gutachterlicher Stellungnahmen oder ähnlichem begründen, sind ausgeschlossen,
es sei denn, dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
i)Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung eines Untersuchungsauftrages ggf.
Fachsachverständige für spezielle Fragestellungen und Untersuchungen hinzuzuziehen soweit dies nicht von ihm abgedeckt werden kann. Die hierfür entstehenden Kosten werden gesondert
aufgeführt und sind vom Auftraggeber auszugleichen.
 
5. Gewährleistung und Haftung für Lieferungen
a) Gelieferte Ware ist nach Erhalt sofort auf Mängel und
Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind uns unverzüglich
schriftlich mitzuteilen, ansonsten gilt die Ware als einwandfrei angenommen.
b) Sollte unsere Ware nachweislich mit Mängeln behaftet sein, so
werden wir kostenfrei für den Kunden nachliefern bzw. nachbessern.
Weitergehende Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu. Sollte
allerdings auch ein zweiter Nachlieferungs- bzw.
Nachbesserungsversuch fehlschlagen und der Nachweis eines
fortbestehenden Mangels geführt werden, hat der Kunde das Recht vom
Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
 
6. Leistungsvorbehalt und Schadenersatz
a) Wir behalten uns das Recht vor, bei Zahlungseinstellungen oder
Zahlungsrückständen, bei Insolvenz- und Vergleichsanträgen und bei
bekannt werden von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden
entweder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen oder nur nach Vorauszahlung oder gegen
Nachnahme zu liefern bzw. tätig zu werden. Wird die Vorausleistung
durch den Kunden verweigert, steht uns das Recht zum
Vertragsrücktritt und der Geltendmachung von Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu.
b) Für den Fall des Rücktritts haben wir das Recht, 20 % der
Vertragssumme als pauschalierten Schadenersatz zu verlangen. Wir
behalten uns vor, einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann an
die Stelle des vorgenannten Pauschalbetrages tritt.
 
7. Eigentumsvorbehalt
a) Zu liefernde oder im Rahmen von Dienstleistungsverträgen
einzusetzende Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser
Eigentum. Deshalb darf sie vor erfolgter vollständiger Zahlung nicht
weiterveräußert oder sicherungsübereignet werden. Wird Ware trotz
des Verbotes weiterveräußert, so steht uns der Vergütungsanspruch
gegenüber dem Dritten zu.
b) Pfändungen von unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware hat uns
der Kunde sofort mitzuteilen.
 
8. Schiedsgutachterklausel
"Entstehen bei der Durchführung dieses Vertrages zwischen Sunbugs e.K. und der diesen Servicevertrag unterzeichnenden Partei, Meinungsverschiedenheiten über die in diesem Servicevertrag festgelegten Vertragsbestandteile, so soll gemäß §§ 317 ff. BGB ein für beide Parteien verbindliches Schiedsgutachten eingeholt werden. Als Schiedsgutachter soll auf Antrag einer Partei oder beider Parteien von der IHK –Offenbach am Main, ein (öffentlich bestellter und vereidigter) Gutachter benannt und sodann von den Parteien beauftragt werden. Jede der Parteien kann den Gutachter auch alleine beauftragen. Er kann von der anderen Partei nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Im Falle der Verhinderung oder des Vorliegens von Ablehnungsgründen wegen Besorgnis der Befangenheit soll von der IHK-Offenbach am Main, ein Ersatzgutachter benannt werden.
Die Kosten des Schiedsgutachtens trägt die nach den Feststellungen des Gutachtens unterliegende Partei. Bei Teilunterliegen bestimmt sich die Verteilung der Kosten nach dem Verhältnis des jeweiligen Obsiegens oder Unterliegens und wird vom Schiedsgutachter festgelegt."
Der Rechtsweg ist somit ausgeschlossen. Mahnverfahren sind allerdings erlaubt.
 
9. Schlussbestimmungen
Sollte eine oder Teile der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein,
so ist sie durch eine dem Sinngehalt der Bestimmung möglichst nahe
kommende zulässige Bestimmung zu ersetzen. Die übrigen Bestimmungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden davon nicht berührt.
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der
Schriftform.