Wer trägt die Kosten für die Schädlingsbekämpfung?

Es gibt zwei unterschiedliche Möglichkeiten:

  • entstehen die Kosten durch regelmäßige bzw. wiederkehrende Handlungen?
  • entstehen die Kosten durch eine einmalige Schädlingsbekämpfung?

Entstehen Kosten durch z.B. Maßnahmen zur Schädlingsvorbeugung, dann können diese auf die Mieter übertragen werden.

Entstehen Kosten jedoch durch eine einmalige bzw. akute Bekämpfungsmaßnahme wie z.B. der Befall von Schaben, Mäusen oder eines Wespennestes, muss der Vermieter die Kosten für einen Kammerjäger tragen, dennoch gibt es hier Voraussetzungen:

  • der Mieter darf den Befall von Schädlingen nicht selbst hervorgerufen bzw. begünstigt haben
  • der Mieter muss dem Vermieter unverzüglich den Schädlingsbefall melden

Sollte ein Konflikt entstehen, muss der Vermieter dem Mieter nachweisen, dass dieser den Schädlingsbefall hervorgerufen hat und dies erweist sich als schwierig. Sollte die Ursache nicht zweifelsfrei geklärt werden können, muss der Vermieter für die Kosten aufkommen. Kann der Vermieter jedoch nachweisen, dass der Befall nicht durch ihn hervorgerufen wurde, muss der Mieter einen Gegenbeweis liefern.

Der Mieter verstößt erst dann gegen die Meldepflicht, wenn dieser einen Schaden bzw. den Befall kennt und ihn absichtlich nicht zur Kenntnis nimmt und von einer Meldung beim Vermieter absieht. Der Mieter steht in der Pflicht, dem Vermieter den Fall zu melden und ihm die Gelegenheit geben, durch setzen einer Frist von ca. 2 Wochen, Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung durchführen zu lassen.

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